Rechtsformrechner TPA Horwath Logo

Mit dem Rechtsformrechner von TPA Horwath können Sie in einfacher Form ermitteln, welche Gestaltung bei den von Ihnen gewählten Angaben für Sie steuerlich am günstigsten ist!

Verglichen wird, wieviel Ihr Nettoeinkommen als Gewerbetreibender in der jeweiligen Rechtsform beträgt, die Variante mit dem höchsten Nettoeinkommen wird an die erste Stelle gereiht.

Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um eine vereinfachte Vergleichsrechnung mit bestimmten Annahmen handelt und neben den steuerlichen auch viele andere Aspekte bei der Entscheidung der tatsächlich für Sie optimalen Rechtsform zu berücksichtigen sind. Dieser Rechner kann und soll Ihnen eine Hilfestellung geben, ersetzt aber keinesfalls die persönliche Beratung. Verglichen werden folgende Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen mit 12 % Betriebsausgabenpauschale und Grundfreibetrag § 10 EStG

  • Einzelunternehmen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung unter Inanspruchnahme des 13 % Gewinnfreibetrags (§ 10 EStG)

  • Personengesellschaft mit 12 % Betriebsausgabenpauschale und Grundfreibetrag § 10 EStG 

  • Personengesellschaft mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung unter Inanspruchnahme des 13 % Gewinnfreibetrags (§ 10 EStG)

  • GmbH mit Vollausschüttung des Gewinns und Geschäftsführerbezug (Werkvertrag mit 6 % Betriebsausgabenpauschale)

  • GmbH mit Vollausschüttung des Gewinns und Geschäftsführerbezug (Werkvertrag mit § 10 EStG)

  • GmbH mit Vollausschüttung des Gewinns und Geschäftsführerbezug (Dienstvertrag)


Eingabe
 Umsatz:
 Einkauf von Waren, Kosten für Personal, Fremdleistungen (neben BAP absetzbar):
 sonstige Betriebsausgaben vor Geschäftsführerbezug und Sozialversicherung (abpauschaliert):
 Investitionen gem. § 10 EStG (Gewinnfreibetrag):
 Beteiligung zweiter Gesellschafter an Personengesellschaft in %:
 Jahreskosten Geschäftsführer in GmbH (Werkvertrag):
 Investitionen des Geschäftsführers im Werkvertrag in Wertpapiere:
 Bruttomonatsgehalt 1 Dienstnehmer (zB Ehepartner als Dienstnehmer):

Ergebnis
Einzelunternehmen Nettoeinkommen Rang
Betriebsausgabenpauschale 12 % und Grundfreibetrag 56.600 3
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung/Bilanzierung mit § 10 EStG 55.700 4
 
Personengesellschaft Nettoeinkommen Rang
Betriebsausgabenpauschale 12 % und Grundfreibetrag 58.000 2
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung/Bilanzierung mit § 10 EStG 59.000 1
 
GmbH Nettoeinkommen Rang
Vollausschüttung mit Geschäftsführerbezug (Werkvertrag mit 6% BAP) 54.200 5
Vollausschüttung mit Geschäftsführerbezug (Werkvertrag mit § 10 EStG) 53.100 6
Vollausschüttung mit Geschäftsführerbezug (Dienstvertrag) 50.700 7

Drucken    
Anfrage


Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der optimalen Rechtsform:



Ort Telefon
Wien 01 588 35 0
St. Pölten 02742 470 74 0
Krems 02732 702 80 0
Langenlois 02734 24 92 0
Zwettl 02822 528 04 0
Lilienfeld 02762 520 53 0
Schrems 02853 772 84 0
Graz 0316 83 31 680
Klagenfurt 0463 327 46 0
Hermagor 04282 2715 0
Villach 04242 327 46 0

Für die konkrete Wahl der für Sie optimalen Rechtsform besprechen Sie bitte insbesondere folgende Fragen mit Ihrem TPA Horwath-Berater:

  • In welcher Rechtsform sind Sie derzeit tätig?

  • Wie sind Sie sozialversichert?

  • Wieviel verfügbares Einkommen brauchen Sie zumindest?

  • Lässt sich Ihre Situation durch Planung der Entnahmen optimieren?

  • Ist die Frage der Haftungsminimierung für sie wesentlich?

  • Lässt sich Ihre Situation eventuell durch Einbeziehung von Familienmitgliedern verbessern?

  • Möchten Sie Familienmitglieder oder Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen?

  • Ist in absehbarer Zeit eine Unternehmensübergabe geplant?

  • Welche Aspekte sind für Sie - neben steuerlichen - von besonderer Bedeutung?

Erläuterungen:

1. Die Steuerberechnungen erfolgen nach der zum 1.1.2012 bekannten Rechtslage

2. Verglichen wird das versteuerte Einkommen auf Ebene des Unternehmers / Dienstnehmers / Gesellschafters

3. Kosten für 1 Dienstnehmer (DN) können separat eingegeben werden, damit der Vergleich für Ehegatte(i)n als DN oder Personengesellschafter möglich ist.

4. Der Rechtsformrechner gilt für Gewerbetreibende und neue Selbständige in Österreich nicht jedoch für andere Berufsgruppen z.B. Freiberufler.

5. Begünstigungen im GSVG (gewerbliche Sozialversicherung) für Jungunternehmer (1.-2. Jahr) wurden nicht berücksichtigt.

6. Beim steuerpflichtigen Einkommen DN wurde der Pauschalbetrag für Werbungskosten berücksichtigt.

7. Das steuermindernde Betriebsausgabenpauschale beim GmbH-Geschäftsführer im Werkvertrag wurde beim Nettoeinkommen wieder hinzugezählt. Es sind also vom Ergebnis die tatsächlichen, abpauschalierten Ausgaben wieder abzuziehen.

8. Der Gewinnfreibetrag für investierte Gewinne wurde beim Nettoeinkommen wieder hinzugezählt.

9. Im Falle eines durch zu hohen Geschäftsführer-Bezug entstandenen Bilanzverlusts wird dieser beim Nettoeinkommen abgezogen.

10. Bei hohen Umsatz (vereinfacht: ab EUR 700.000) besteht idR keine Möglichkeit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

11. In bestimmten Konstellationen ist die Beschäftigung des Geschäftsführers im Werkvertrag ausgeschlossen.

12. Es wird beim Geschäftsführer mit einem Betriebsausgabenpauschale von 6 % gerechnet. Beim Einzelunternehmen und bei der Personengesellschaft wird mit einer Betriebsausgabenpauschale von 12% gerechnet. Mögliche Vorteile aus dem Umsatzsteuerpauschale bleiben unberücksichtigt.

13. Unterschiede in den Kosten der Rechtsform (zB Gründung, Mindest-KöSt, doppelte Buchhaltung statt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) bleiben unberücksichtigt.

14. Ein allfälliger Übergangsgewinn von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Bilanzierung ist nicht berücksichtigt.

15. Berücksichtigt wird die Abgaben- und Sozialversicherungsbelastung der laufenden Gewinnerzielung, Unterschiede bei Betriebsveräußerung, -übergabe und -aufgabe fließen nicht in die Betrachtung ein.

16. Das NeuFöG (Neugründungs-Förderungsgesetz) und andere Begünstigugnen bzw. Förderungen bleiben außer Betracht.

17. Obige - sicherlich unvollständige -  Erläuterungen zeigen, was der Rechtsformrechner ist: Ein einfaches und vereinfachtes Instrument.