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Seit kurzem gibt es für Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, auch in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zusammen zu arbeiten. Bevor man sich für diese Form der Gruppenpraxis entscheidet, sollten aber alle Vor- und Nachteile genau geprüft werden. Gerade steuerlich kann man vielfach als Einzelunternehmer oder in einer OG derzeit deutlich besser aussteigen. Und da der Gesamtvertrag mit den Kassen noch aussteht, können aktuell nur nicht erstattungsfähige Leistungen wie z.B. Schönheitsoperationen über die GmbH abgewickelt werden. |
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